Arbeitssicherheit-Beger 
        Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Was ist zu tun?

Als Unternehmer und Führungskraft hat man viel Verantwortung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch für Beschäftigte!

Aber was gibt es alles zu tun, im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz?

Oder bei einem Unfall?  Was tun bei einem Arbeitsunfall?


Hier nur ein kurzer Überblick:

Aus dem Arbeitsschutzgesetz: 

§3: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

§5: Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.  mehr zum ArbSchG - hier klicken

Arbeitsschutzvorschriften und -regeln, sowie sonstige Erkenntnisse sind betriebsbezogen auszuwerten und unter Berücksichtigung der verschiedenen Arbeitsplätze und Arbeitsverfahren in  Betriebsanweisungen umsetzen.

Unterlagen, die der Unternehmer (Verantwortlicher seines Betriebes) zu erstellen oder einzuholen hat und sorgfältig aufzubewahren hat: z.B.: Nachweis der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung, Unfallanzeigen, Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffverzeichnis Prüfprotokolle, Nachweis der Unterweisungen u.v.m.

Nicht zu vergessen: Auch Fremdfirmenmitarbeiter sind auf sichere Durchführung der Arbeiten zu überwachen. Fremdfirmenmitarbeiter und Leiharbeiter gezielt hinsichtlich spezieller Gefahren in Ihrem Betrieb unterweisen. Prinzipiell klären, welche Unterweisungen von Seiten der Fremdfirma bereits durchgeführt wurden.

 

Was für Maßnahmen muss der Unternehmer noch treffen:

Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitsplatz muß auf eventuelle Gefährdungen hin untersucht werden. Diese Analyse muss schriftlich festgehalten werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist eine wichtige Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz.


Unterweisung

Unterweisungen sind regelmäßig (mind. jährlich) durchzuführen. Aber auch bei Neueinstellungen, bei einer neuen Tätigkeit. Wiederholungsunterweisungen sind ebenso durchzuführen.

 

Ersthelfer

Die Erste-Hilfe ist zu organisieren. Es müssen genügend ausgebildete Ersthelfer zur Verfügung stehen.


Sicherheitstechnische und Arbeitsmedizinische Betreuung

Jeder Unternehmer, bzw. Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch betreuen zu lassen. Evtl. ist auch eine "alternative Betreuung" möglich. 


Sicherheitsbeauftragte

Bei mehr als 20 Mitarbeiter ist ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen. Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiter, die sich im Kollegenkreis um die Arbeitssicherheit kümmern. Ein Sicherheitsbeauftragter ersetzt nicht die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sifa)!


Arbeitsschutzausschuss

Ein Arbeitsschutzausschuss ist in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten zu bilden (lt. ASiG §11). Dieser Arbeitsschutzausschuss (ASA), setzt sich vierteljährlich zusammen und spricht über allen betrieblichen Belangen des Arbeitsschutzes - sogenannte ASA-Sitzungen. Der ASA setzt sich zusammen aus dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, dem Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, den  Sicherheitsbeauftragten und, wenn vorhanden, zwei Betriebs- oder Personalratsmitgliedern.

Schriftliche Unterlagen, die der Unternehmer als Verantwortlicher seines Betriebes zu erstellen oder einzuholen hat, sorgfältig und geordnet aufbewahren.


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