Arbeitssicherheit-Beger 
        Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Informationen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit,

bzw. Sicherheitsfachkraft (Sifa)

(nicht zu verwechseln mit dem Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen)


Wichtige Punkte für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)


Aufgaben

In §6 Arbeitssicherheitsgesetz sind die Aufgaben definiert:

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber bei der Arbeitssicherheit, dem Gesundheitsschutz, der Unfallverhütung und in allen Fragen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.


Sie haben insbesondere

  • den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei
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  • der Auswahl und Erprobung von Persönlicher Schutzausrüstung PSA / Körperschutzmitteln,
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  • der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
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  • die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen,
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  • der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
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  • die Durchführung der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit
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  • die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
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  • auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
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  • der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
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  • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
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  • Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen,
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  • darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.


Weitere Punkte:

  1. Arbeitsschutzrecht ist eine wesentliche Grundlage für die Tätigkeit der Sifa
  2. Arbeitsschutzrecht ist vielfältig gegliedert, sehr umfangreich und ständigen Verändungen unterworfen
  3. Veränderungen werden durch rechtliche Vorgaben der EU stark beeinflusst
  4. Dynamik des Arbeitsschutzrechts ist notwendig, um den Arbeitsschutz an die Entwicklung in Technik und Organisation anzupassen
  5. Dynamik des Arbeitsschutzrechts ist gewährleistet durch den hohen Stellenwert der Richtlinien und Regeln
  6. Gesetzgeber benennt durch Schutzziele allgemeine Arbeitsschutzanforderungen und Handlungsbedarf, geeignete Maßnahmen bestimmt der Arbeitgeber in Eigenverantwortung
  7. Dynamische Entwicklung des Arbeitsschutzrechts macht es erforderlich, dass sich die Sifa ständig auf dem Laufenden halten, denn eine Fachkraft soll:
  8. den Arbeitgeber bei der Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften fachkundig unterstützen
  9. Rechtsvorschriften immer sach- und situationsbezogen anwenden
  10. dabei berücksichtigen, dass nicht alles in Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Regeln erfasst ist und somit Lösungen auch für solche Probleme entwickeln, für die es (noch) keine rechtlichen Regeln gibt oder Details in Regeln fehlen