Arbeitssicherheit-Beger 
        Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Ersthelfer - Sicherheitsbeauftragte - Brandschutzhelfer

Ersthelfer:

Der Unternehmer muss dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer zur Verfügung stehen.

Achtung: Erste Hilfe muss immer gewährleistet sein. (u.a. auch Urlaub/Krankheit beachten) - siehe DGUV Vorschrift 1

Damit für Erste-Hilfe-Leistungen genügend Ersthelfer zur Verfügung stehen, müssen für 2 -20 anwesende Mitarbeiter mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung stehen. Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist. Hier mehr Info


Sicherheitsbeauftragte:

Sicherheitsbeauftragte sind KEINE Sicherheitsfachkräfte (Fachkraft für Arbeitssicherheit).

Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiter, die sich im Unternehmen und Kollegenkreis um die Arbeitssicherheit kümmern und auch beratend und helfend zur Seite stehen.

Sicherheitsbeauftragte haben keine Verantwortung, sind auch nicht weisungsbefugt.

Sicherheitsbeauftragte sollen mit dem Unternehmer/Führungskraft, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammenarbeiten, sie sollen ein Bindeglied zwischen den Kollegen und dem Unternehmer sein. Sicherheitsbeauftragte nehmen an ASA-Sitzungen teil.

Benötigen Sie einen Sicherheitsbeauftragten? Wenn ja, wieviel? Hier mehr Info


Brandschutzhelfer:

"Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend." Auszug DGUV Hier mehr Info