Auszug aus der DGUV Vorschrift 1:
Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte; sie gelten auch
• für Unternehmer und Beschäftigte von ausländischen Unternehmen, die eine Tätigkeit im Inland ausüben, ohne einem Unfallversicherungsträger anzugehören;
• soweit in dem oder für das Unternehmen Versicherte tätig werden, für die ein anderer Unfallversicherungsträger zuständig ist.
Auszug der Themen: Grundpflichten des Unternehmers / Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten / Unterweisung der Versicherten / Vergabe von Aufträgen / Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer / usw.
Unternehmer, Führungskräfte und Vorgesetzte sind für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Zum Arbeitsschutz gehört nicht nur die Unfallverhütung, dazu gehört auch der Gesundheitsschutz.
Wichtig sind u.a. Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Sicherheitsbeauftragte aber auch Unterweisungen und Gefährdungsberurteilungen Und vieles mehr.
Arbeitsschutzgesetz
ArbSchG
Arbeitssicherheitsgesetz
ASiG
Sozialgesetzbuch VII – Gesetzliche Unfallversicherung
SGB VII
Gefahrstoffverordnung
GefStoffV
PSA-Benutzungsverordnung
PSA-BV
Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften)
Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1)
Siehe auch:
"Was ist zu tun?" Ersthelfer-Brandschutzhelfer-Sicherheitsbeauftragter Themen A - Z