Unterweisungen müssen regelmäßig durchgeführt werden.
In der Regel finden diese mind. einmal jährlich statt. Bei Neueinstellungen, vor der Aufnahme einer Tätigkeit, als Erstunterweisung. Aber auch bei geänderter Arbeitsaufgabe. Unterweisungen sind in regelmäßigen Abständen (als Wiederholungsunterweisung) durchzuführen und zu dokumentieren.
Mögliche Themen:
Die Unterweisung aus besonderem Anlass wird durchgeführt, beispielsweise
Zum Thema Unterweisungen:
Mit Unterweisungen informieren und qualifizieren Sie Ihre Beschäftigten, sich im Betrieb sicher und gesundheitsförderlich zu verhalten.
Betrachten Sie die Unterweisung deshalb nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern auch als Chance, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betrieblichen Arbeitsschutz einzubinden.
Wir führen auch Unterweisungen vor Ort und in unserem Büro in Reutlingen durch
siehe auch Beratungsangebot