Arbeitssicherheit-Beger 
        Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Unterweisungen

Unterweisungen müssen regelmäßig durchgeführt werden.

In der Regel finden diese mind. einmal jährlich statt. Bei Neueinstellungen, vor der Aufnahme einer Tätigkeit, als Erstunterweisung. Aber auch bei geänderter Arbeitsaufgabe. Unterweisungen sind in regelmäßigen Abständen (als Wiederholungsunterweisung) durchzuführen und zu dokumentieren.


Mögliche Themen:

  • Sicherheitsunterweisungen
  • Gabelstaplerunterweisungen - Flurförderzeuge
  • Sicherheitsgerechte Verhaltensregeln (Ergebnisse aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung)
  • Erste Hilfe und Verhalten bei Unfällen
  • Brandschutz
  • Ausbildung zum Brandschutzhelfer und Unterweisungen
  • Korrekte Bedienung von Arbeitsmitteln
  • Hinweis auf spezielle Gefahren am Arbeitsplatz - zum Beispiel Erklärung der Sicherheitskennzeichnung, Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen



Die Unterweisung aus besonderem Anlass wird durchgeführt, beispielsweise

  • bei geänderter Arbeitsaufgabe,
  • beim Einsatz einer neuen Maschine oder eines neuen Arbeitsverfahrens,
  • nach Unfällen oder Störungen


Zum Thema Unterweisungen:

Mit Unterweisungen informieren und qualifizieren Sie Ihre Beschäftigten, sich im Betrieb sicher und gesundheitsförderlich zu verhalten.

Betrachten Sie die Unterweisung deshalb nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern auch als Chance, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betrieblichen Arbeitsschutz einzubinden.

Wir führen auch Unterweisungen vor Ort und in unserem Büro in Reutlingen durch

siehe auch Beratungsangebot